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   MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4-99   

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https://dejure.org/1999,61093
MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4-99 (https://dejure.org/1999,61093)
MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4-99 (https://dejure.org/1999,61093)
MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 05. August 1999 - VerwG.EKD 0124/D4-99 (https://dejure.org/1999,61093)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekd.de

    MVG.EKD § 2 Abs. 3 Satz 2; § 63 Abs. 1 Buchst. a)
    Mitbestimmung bei der "Einstellung" einer Diakonieschwester aufgrund Gestellungsvertrages

 
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  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4
    Von dieser Rechtsprechung, die sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stützt (vgl. nur BAG vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung sowie vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung), abzuweichen, bestand kein Anlaß.

    Von einer Eingliederung wird vielmehr gewöhnlich bereits dann ausgegangen, wenn der Dienstgeber "wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch (für die beschäftigten Personen) einnimmt" (BAG vom 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - AP Nr. 16 zu § 1 AÜG, zu III 2 b der Gründe, sowie vom 22. April 1997, aaO, zu B III 1 der Gründe; auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, Rz. 82 zu § 5).

    Für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist anerkannt, daß das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft dient und daß deren Interessen durch die Eingliederung von nicht als Arbeitnehmer zu verstehenden Personen berührt werden (BAG vom 22. April 1997, aaO, zu B III 2 b der Gründe).

  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht

    Auszug aus MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4
    Von einer Eingliederung wird vielmehr gewöhnlich bereits dann ausgegangen, wenn der Dienstgeber "wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch (für die beschäftigten Personen) einnimmt" (BAG vom 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - AP Nr. 16 zu § 1 AÜG, zu III 2 b der Gründe, sowie vom 22. April 1997, aaO, zu B III 1 der Gründe; auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, Rz. 82 zu § 5).
  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4
    Von dieser Rechtsprechung, die sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stützt (vgl. nur BAG vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung sowie vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung), abzuweichen, bestand kein Anlaß.
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